Wenn Sie über einen universitären (nicht Fachhochschul-) Bachelor- oder Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial- , Rechts- oder Kulturwissenschaften mit einem Mindestnotenschnitt (ungerundet) von 5.00 (Deutschland / Österreich 2.00) verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, indem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimuniversität.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen, Hochschulabschlüssen inklusive länderspezifische Bestimmungen finden Sie im Zulassungsreglement, den Ausführungsbestimmungen sowie Weisungen zum Zulassungsreglement.