Für Anstellungen in der Lehre und Verwaltung der Universität St.Gallen sind wir verantwortlich. Für Anstellungen an Instituten, Centers und Forschungsstellen wenden Sie sich bitte an die Personalbeauftragten vor Ort.
Unseren ProfessorInnen, ständigen Dozierenden und Nachwuchsdozierenden stehen wir bei Fragen zur Anstellung gerne individuell zur Verfügung. Hinweise zur Anstellung für Lehrbeauftragte und Dozierende erhalten Sie im «FacultyWeb» unter dem Punkt «Dienstleistungen».
Für alle anderen Mitarbeitenden der Universität gelten die untenstehenden Formulare und Bedingungen.
Immer auszufüllen:
- Personalstammblatt unterschrieben mit allen darin erwähnten Beilagen an die zuständige Stelle für Personalangelegenheiten (Human Resources oder Personal-Verantwortliche der Institute) schicken.
- Antrag um Ausrichtung von Kinder- oder Ausbildungszulagen (falls Sie Kinder haben) unterschrieben mit allen darin erwähnten Beilagen an die zuständige Stelle für Personalangelegenheiten (HRM unter hrm@unisg.ch oder an die/den Personalverantwortliche/-n der Institute) schicken.
Die Beilagen zum Arbeitsvertrag:
Weitere relevante Unterlagen zum Arbeitsverhältnis:
Zusätzlich für Assistierende im Monats- und Stundenlohn:
Spezielles bei Anstellung an Institut, Center oder Forschungsstelle
Für Assistierende in Instituten, Centers und Forschungsstellen gelten für Anstellungen ab 1.1.2010 die oben aufgeführten Anstellungsbedingungen und Formulare.
Für alle anderen Mitarbeitenden in Instituten, Centers und Forschungsstellen gelten grundsätzlich die oben aufgeführten Informationen und Formulare. Über allenfalls abweichende Anstellungsbedingungen informiert Sie die / der vor Ort zuständige Personalbeauftragte.