Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am ICC Moot Court 2020 ist nun offen. Werde Mitglied des Teams und bereichere deine Ausbildung im Bereich internationales Recht und internationale Beziehungen mit einem praktischen Kurs und einer super Erfahrung.
Sende deine Bewerbung bis am 31. August 2019 an isabelle.kessler@unisg.ch.
Für weitere Informationen, siehe den call for application, die Erfahrungsberichte sowie die Fälle der letzten Jahre auf der rechten Seite.
1) Was ist der International Criminal Court Moot Court?
Jedes Jahr nehmen etwa 60 Teams aus der ganzen Welt am International Criminal Court (ICC) Moot Court teil. In diesem Wettbewerb bearbeiten die Studententeams in einem simulierten Gerichtsprozess einen fiktiven Fall vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. An das Verfahrensrecht dieses Gerichtshofs angelehnt, wird der Prozess so realitätsnah wie möglich durchgeführt. Ein Richterteam, das sich aus erfahrenen Richtern internationaler Gerichte, Professoren sowie juristischen Praktikern zusammensetzt, bewertet die Leistung der Studierenden.
Jedes teilnehmende Team (3-5 Studierende) vertritt die Ankläger- und die Verteidigerseite plus entweder die Regierungsseite oder den gesetzlichen Vertreter der Opfer. Die jeweiligen Parteien der einzelnen Teams treffen auf die entsprechenden Gegenseiten eines anderen Teams und messen mit ihnen ihre Präsentations- und Debattierfähigkeiten. Zuvor wird die Qualität (Rechtskenntnisse, Argumentationstechnik, Kreativität, Überzeugungskraft) der einzureichenden Schriftsätze (written memorials) begutachtet. Der gesamte Wettbewerb wird in englischer Sprache durchgeführt.
2) Persönlicher Gewinn einer Teilnahme
Die Teilnahme am ICC Moot Court bietet Studierenden der Universität St. Gallen die seltene Gelegenheit, in einem kompetitiven Umfeld auf internationaler Ebene quasi „spielerisch“ ihre Kompetenzen in mehrfacher Hinsicht auszubauen: Bei der Ausarbeitung der Schriftsätze und mündlichen Plädoyers wird einerseits vorhandenes Fachwissen verbreitert und vertieft; andererseits werden parallel berufsspezifische Qualifikationen (Rhetorik, Argumentationstechnik usw.) geschult. Angesichts der beschränkten Zahl der TeilnehmerInnen ist das Betreuungsverhältnis in diesem Kurs optimal. Der Lerneffekt ist entsprechend enorm hoch. Zudem treffen die Studierenden auf international renommierte Juristen sowie andere junge Leute, die sich für das Völkerrecht und insbesondere das Völkerstrafrecht interessieren. Dies führt zu tollen Erfahrungen und neuen Kontakten.
3) Ablauf des Wettbewerbs
a) Vorbereitungsphase (September – Oktober)
Die Studierenden machen sich mit der Materie des Völkerstrafrechts vertraut und bereiten die Schriftliche Phase vor.
b) Schriftliche Phase (November – Februar)
Vom November bis im Februar müssen die Schriftsätze (memorials) angefertigt werden. In diesem Zeitraum wird durch die Teammitglieder nach intensiver Recherche und Einarbeitung in den Fall eine Argumentationsstrategie erarbeitet und bis zur Abgabe der memorials immer weiter verfeinert. Während dieser Phase wird der Grundstein für ein erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb gelegt, wobei insbesondere kreatives Denken, logisches Vorgehen und eine solide juristische Arbeitsweise gefragt sind.
c) Mündliche Phase (Februar - Mai)
Schon einige Zeit vor Abgabe der memorials beginnt das Team mit der Vorbereitung der mündlichen Plädoyers (oral pleadings). Hier muss durch rhetorisches Können und sicheres Beherrschen der eigenen Argumentation überzeugt werden. Nur so kann dem Richtergremium erfolgreich der eigene Standpunkt dargelegt werden, können Zwischenfragen der Richter beantwortet und gegnerische Argumente entkräftet werden.
Im Wettbewerb werden drei der maximal fünf teilnehmenden Studierenden jeweils die Position einer Seite vertreten, wobei sie von den anderen Teammitgliedern unterstützt werden.
4) Bewerbung
Wünschenswerte Qualifikationen von Interessentinnen und Interessenten sind Grundkenntnisse im Völkerrecht und gute Englischkenntnisse, da der gesamte Wettbewerb in englischer Sprache durchgeführt wird.
Die Bewerbungsfrist für den Jahreskurs endet am 31. August 2018. Bitte senden Sie Ihr Bewerbungsdossier mit Lebenslauf und Motivationsschreiben an: isabelle.maurer@unisg.ch. Frau Maurer steht Ihnen auch zu weiteren Auskünften zur Verfügung.
Kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Interviews mit allen Interessentinnen und Interessenten geführt. Diese Gespräche dienen dazu, dem Lehrstuhl einen persönlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu verschaffen. Dabei wird insbesondere auf die Motivation und Teamfähigkeit sowie auf die Sprachgewandtheit (Englisch) geachtet. Für die Auswahl der Teammitglieder gibt es aber keine starren Regeln. Daher sollte sich – unabhängig von Noten – jede(r) bewerben, die oder der bereit ist, sich mit Freude und grosser Einsatzbereitschaft in die Bearbeitung des Falls einzubringen. Es sollte jedoch klar sein, dass die Teilnahme am International Criminal Court Moot Court zeitintensiv ist. Es werden deshalb auch 15 Credits dafür vergeben.
Austauschstudenten
Auch Austauschstudenten können sich bewerben. Bei einem nur einsemestrigen Aufenthalt an der Universität St.Gallen (im Herbstsemester) wird man nur in der schriftlichen Phase mitarbeiten. Die Prüfungsleistung besteht dann aus einem Essay zu einer der Fragen, die Gegenstand des aktuellen Falls sind.
Informationen über den bisher am Lehrstuhl betreuten Telders International Law Moot Court
1) Was ist der Telders International Law Moot Court?
Der Telders International Law Moot Court zählt zu den renommiertesten und traditionsreichsten internationalen studentischen Wettbewerbe im Völkerrecht. Der Wettbewerb wird seit 1977 jährlich ausgetragen. Er trägt den Namen des niederländischen Völkerrechtsprofessors Benjamin Marius Telders.
Im Telders Wettbewerb bearbeiten die Studententeams in einem simulierten Gerichtsprozess einen fiktiven Fall vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag, der ein Hauptorgan der Vereinten Nationen und das wichtigste völkerrechtliche Gericht auf universeller Ebene ist. Gegenstand des Verfahrens ist ein völkerrechtlicher Streit zwischen zwei fiktiven Staaten, wobei die zu behandelnden Rechtsprobleme einen hohen Aktualitätsgrad aufweisen. An das Verfahrensrecht des IGH angelehnt, wird der Prozess so realitätsnah wie möglich durchgeführt. Ein Richterteam, das sich aus erfahrenen Experten des Völkerrechts zusammensetzt (nicht selten gehören ihm „echte“ IGH-Richter an) bewertet am Ende die Leistung der Studierenden. Jedes teilnehmende Team (2-4 Studierende) hat sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite zu vertreten. Hierin liegt ein besonderer Reiz, aber auch eine Herausforderung des Wettbewerbs, die das hohe internationale Renommee des Telders Moot Court mitbegründet hat. Die jeweiligen Kläger- bzw. Beklagtenvertreter der einzelnen Teams treffen auf die entsprechende Gegenseite eines anderen Teams und messen dort ihre Präsentations- und Debattierfähigkeiten. Zuvor wird die Qualität (Rechtskenntnisse, Argumentationstechnik, Kreativität, Überzeugungskraft) der einzureichenden Schriftsätze (written memorials) begutachtet. Der gesamte Wettbewerb wird auf Englisch durchgeführt.
2) Persönlicher Gewinn einer Teilnahme
Wie hoch für einen HSG-Studierenden der persönliche Gewinn einer Teilnahme am Moot Court ist, lässt sich leicht daran bemessen, dass zahlreiche "Ehemalige" den Moot Court als beste Veranstaltung ihres Studiums einordnen. Die Teilnahme am Telders International Law Moot Court bietet Studierenden der Universität St. Gallen die seltene Gelegenheit, in einem kompetitiven Umfeld auf internationaler Ebene quasi "spielerisch" ihre Kompetenzen in mehrfacher Hinsicht auszubauen. Bei der Ausarbeitung der Schriftsätze und Plädoyers wird einerseits vorhandenes Fachwissen verbreitert und vertieft; andererseits werden parallel berufsspezifische Qualifikationen (Rhetorik, Argumentationstechnik usw.) geschult. Angesichts der beschränkten Zahl der TeilnehmerInnen ist das Betreuungsverhältnis in diesem Kurs optimal. Der Lerneffekt ist demnach enorm hoch.
3) Ablauf des Wettbewerbs
a) Schriftliche Phase (Oktober – Januar)
Der zu bearbeitende Fall wird von den internationalen Organisatoren des Wettbewerbs in Den Haag Ende September ausgegeben. Bis Anfang Januar müssen dann für Kläger- und Beklagtenseite Schriftsätze (memorials) angefertigt werden, deren Herzstück aus dem 25seitigen argumentativen Hauptteil besteht. Im Zeitraum Oktober bis Januar wird durch die Teammitglieder nach intensiver Recherche und Einarbeitung in den Fall eine Argumentationsstrategie erarbeitet und bis zur Abgabe der memorials immer weiter verfeinert. Während dieser Phase wird der Grundstein für ein erfolgreiches Abschneiden gelegt, wobei insbesondere kreatives Denken, logisches Vorgehen und eine solide juristische Arbeitsweise gefragt sind.
b) Mündliche Phase (Januar - April)
Schon einige Zeit vor Abgabe der memorials beginnt das Team mit der Vorbereitung der Plädoyers (oral pleadings). Hier muss durch rhetorisches Können und sicheres Beherrschen der eigenen Argumentation überzeugt werden. Nur so kann dem Richtergremium erfolgreich der eigene Standpunkt dargelegt werden, können Zwischenfragen der Richter beantwortet und gegnerische Argumente entkräftet werden. Falls sich für den Wettbewerb mehrere Schweizer Universitäten anmelden, findet im Februar oder März ein nationaler Vorausscheid statt. Das Siegerteam darf dann die Schweiz im April oder Mai in Den Haag vertreten.